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Modellregion Naturtourismus

Was ist eine Modellregion Naturtourismus und brauchen wir sie?

Die Modellregion Naturtourismus setzt auf eine naturschutzfachlich, touristisch und wirtschaftlich nachhaltige Form der Erholung in der Natur durch Gäste und Einheimische.
Die besonderen Herausforderungen, die sich aus der vergleichsweise intensiven Freizeitnutzung des Landkreises Miesbach ergeben, erfordern eine starke Zusammenarbeit der lokalen Akteure. Das Thema Naturtourismus betrifft im Landkreis Miesbach besonders die Landwirtschaft (im speziellen die Almwirtschaft), die Forstwirtschaft, die Jagd, die touristischen Anbieter, die Direktvermarkter, den öffentlichen Nahverkehr, die Wirtschaftsförderung, die Grundstückseigentümer und weitere Anspruchsgruppen. Ziel der Modellregion ist es, dass die Freizeit- und Erholungsnutzung weder zu Lasten der Natur geht, noch zu Konflikten mit Grundeigentümer und den oben genannten Akteuren führt.

Für unsere Gäste (aber auch für die Einheimischen) heißt das, den Verhaltenskodex für unsere Tier- und Pflanzenwelt bitte zu beachten damit Sie auch in den kommenden Jahren unsere Natur genießen können.

  1. Wir halten uns an die geltenden Bestimmungen des Naturschutz-, Wald- und Wegerechts.
  2. Wir verhalten uns anderen Freizeitnutzern, dem Forstpersonal, Landwirten sowie Jägern gegenüber respektvoll.
  3. Wir hinterlassen keinen Müll und keine organischen Abfälle in der Natur. Besonders auf Wiesen und Almweiden bleibt weder Hundekot noch „Naturkunst“ zurück.
  4. Wir hinterlassen Hütten und Weideeinrichtungen so, wie wir diese vorgefunden haben. Wir schließen Gatter hinter uns und verschmutzen keine Wassertröge (z.B. durch Schuhe waschen oder Sonnencreme). Wir überwinden keine Einfriedungen (z. B. Zäune).
  5. Bei Viehtrieben sorgen wir - wenn nötig, in Absprache mit den Sennern - dafür, dass wir gefahrlos an der Herde vorbei kommen.
  6. Wir bleiben auf markierten Wegen und benutzen keine Abkürzer. Wenn wir eine Aktivität abseits markierter Wege planen, sprechen wir dies vorher mit dem Grundeigentümer, dem zuständigen Jäger und dem Naturschutz ab.
  7. Wir weisen Hundebesitzer darauf hin, dass Hunde auf Weide- und in Waldgebieten generell angeleint werden sollen. Abgeleint werden sollte der Hund nur, wenn ein Angriff eines Weidetiers abzusehen ist.
  8. Außerhalb der Siedlungsgebiete meiden wir Dämmerungs- und Nachtzeiten. Wenn wir derartige Aktivitäten planen, sprechen wir dies vorher mit dem zuständigen Jäger, dem Naturschutz und während der Almzeit mit dem Almpersonal ab.
  9. Wir umgehen vor allem im Winter Wildfütterungen, indem wir auf ausgewiesenen Wegen bleiben.
  10. Wir respektieren Sperrungen, bspw. von Forststraßen bei Waldbaumaßnahmen oder bei Sanierungen von Almwegen. Bei Waldarbeiten bzw. Maschineneinsatz halten wir einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
  11. Auf Alm- und Forststraßen rechnen wir Tag und Nacht mit Fahrzeugen. Wir sorgen dafür, dass diese ohne Gefahr an uns vorbeifahren können.
  12. Wir reisen mit so wenigen Fahrzeugen wie möglich an und parken nur auf ausgewiesenen Parkplätzen. Es gibt die Möglichkeit der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  13. Wir meiden Bereiche, in denen sich offensichtliche Lebensstätten von Tieren befinden.
  14. Wir pflücken keine Pflanzen ohne uns davor zu informieren, ob das Gebiet bzw. die Art geschützt ist. Es gilt die „Handstraußregel“.
  15. Wir beeinträchtigen keine geschützten Biotope.

Wir wünschen allen unseren Gästen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt im Bergsteigerdorf Kreuth.