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Tracht


Über Tracht, d.h. Volkstracht zu sprechen oder schreiben, wird immer ein schwieriges Unterfangen bleiben, da viel zu viele vage Vorstellungen von Volkstracht heute sozusagen Gemeingut sind. Diese Vorstellungen beruhen auf einem förmlichen Lehrsatz des 19. Jhrs., daß sich die Städter - der wechselnden Mode unterworfen - in ihrer Kleidung grundsätzlich von der Landbevölkerung unterschieden haben. Erst um die Mitte des 19. Jhrs. seien die modernen städtischen Stoffe und Kleiderzuschnitte von der Landbevölkerung übernommen worden, eine in der Sprache der damaligen Zeit, "...meist geschmacklose und unzweckmäßige Mischung der sogenannten französischen Mode und des ländlichen Schnitts. Besonders beim Frauenvolk entstehe ein Mittelding zwischen Mode und Geschmacklosigkeit, das notwendigerweise einen komischen Eindruck hervorbringen müsse." So wurde die Bevölkerung schlichtweg in eine bürgerliche und eine bäuerliche Gruppe aufgeteilt und der letztgenannten nachgesagt, daß sie sich mit der Übernahme städtischer Moden verbürgerlicht habe. Man glaubt manchmal aus solchen, damals häufig geäußerten, Bemerkungen herauszuhören, wie der Bürger für sich das Vorrecht in Anspruch nahm, mit der Mode gehen zu dürfen, während die Landbevölkerung beim Überkommenen stehen zubleiben habe.

 

 

Insoweit man im Bauern noch einen eigenen Stand sah, betrachtete man bäuerliche Tracht, Volkstracht, oder wie es im 19. Jhr. meist hieß; "Nationaltracht" als Standestracht. Längst hat die Trachtenforschung nachgewiesen, daß die bäuerliche Tracht zum großen Teil auch einmal hochgeschichtliches Kulturgut war, das mit einer zeitlichen Phasenverschiebung und in vereinfachter Form (damit aber auch verbilligt) von der bäuerlichen Bevölkerung übernommen und dann für einige Generationen beibehalten wurde. Die Votivtafeln des 17. und 18. Jhrs. belegen neben anderen Bildquellen diesen Prozeß sehr deutlich.

 

Lodengwand Lodengwand

 

Im Unterschied zu den übrigen bayerischen Landschaften hat sich die Lage im Miesbacher Land um die Mitte des vorigen Jahrhunderts nicht so schnell zugespitzt, d.h. die Tracht wurde nicht mehr oder weniger abrupt aufgegeben. Felix Dahn und Wilhelm Heinrich Riehl waren Zeugen, wie seit etwa 1850 sich über das ganze Oberland "die sogenannte Tegernseer Tracht, besonders die Joppe, die in der Gegend nicht einheimisch, sondern erst vor etwa 30 Jahren daselbst an Stelle jener altbayrischen Tracht verbreitet habe." Felix Dahn berichtet hierüber in der Bavaria wie folgt: "Ungefähr seit 1820 begannen ledige Burschen und Knechte daselbst die uralte Tracht der tyrolischen Holzarbeiter, die neben ihnen in Arbeit standen, nachzuahmen, insbesondere das alte Lodenhemd von ihnen Juppe oder Joppe genannt, in seiner ächten Form ohne Kragen, vorne offen und glatt, ohne Knopf und Knopfloch, am Rücken mit einer Handlang zusammengenähten Gegenfalte, mit Ärmel ohne Aufschlägen; der Stoff wie der des Zillertaler Hemdes von Loden oder grauen Tuch, am Halse und an der Brust mit einem zwei Zoll breiten Tuchstreifen. Zu diesem Oberkleid gehörte dann ein schwarzer Flor um den Hals, grüne Hosenträger, eine gestickte Lederbinde um die Hüften, kurze, zierlich ausgenähte Lederhosen bis ans Knie, an die sich "Beinhösl" oder "Lofel" - Strümpfe ohne Socken schlossen und auf dem Kopf der Miesbacher Hut oder auch der "Täubling", dunkelgrün mit niederen Gupf und breitem allerorts gebogenen Rand. Die ganze Tracht ist "duxerisch". Es waren nun zuerst die Jäger, welche diese Kleidung, weiter ausgeschmückt, annahmen; sie setzten an das Lodenhemd den grünen Kragen, an die Ärmel grüne Aufschläge und später noch an die Brust Knöpfe und grüne Überschläge und die so umgebildete Jäger, Miesbacher oder Tegernseer Joppe begann nun das allgemeine Gewand der bayerischen Gebirgsbauern zu werden; ja schon im Flachland vor dem Gebirge verdrängt diese zweckmäßige und kleidsame Tracht in der Form, wie sie sich hier festgestellt hat, "das Miesbachisch Gehen", allmählich die stillose, unschöne Kleidung der Bauern der Ebene."

Die Miesbacher Männertracht des 19. Jhrs. läßt sich demnach auf die Tuxer Tracht in Tirol zurückführen, mit dem wesentlichen Farbacord grau/grün. Zugleich sehen wir, wie eine Arbeitskleidung im Laufe des 19. Jhrs. in der Wertschätzung steigt, so daß sie auch beim Tanz, sogar in der Kirche getragen werden kann. Die kurze Lederhose ist ein sommerliches Gewand für den Alltag und den Feiertag: Hut, Joppe, kurze Lederhose, Kniestrümpfe und Haferlschuhe. Das Lodengewand (Leonhardstoanagwand) ist ein Ausgehanzug, die Joppe wird auch zur Leder- und Bundhose getragen. Der Holzhackermantel mit Goller ist für Männer und Frauen gleichermaßen ein Allwettermantel. Der Hut gehört gleichfalls zur Tracht. Sein Träger ist ein freier Mann - der Unfreie, der Gscherte, trug eine Zipfelmütze. Als Zeichen des Freiseins bleibt der Hut im Wirtshaus auf dem Kopf, aber nicht beim Essen.

Bei den Mädchen und Frauen verlief der Weg etwas anders. Die Miedertracht war schon um 1800 einheimisch. Der Rock war damals noch schwarz, das Fürtuch (die Schürze) weiß, der Unterrock rot. Die Frauen und Mädchen des Oberlandes übernahmen gegen 1840 Elemente der Münchner Bürgerinnentracht, besonders der Kleidung der Wirtinnen und Kellnerinnen. Außerhalb des engen Raumes von Miesbach/Tegernsee verschwanden um 1860 die weiblichen Volkstrachten so schnell wie in anderen Landschaften. Das seidene Miedergewand ist das Festtagskleid der ledigen Dirndln, es kann aber auch genauso von verheirateten Frauen getragen werden. Im Gegensatz zum Schalk, der das erstemal als Hochzeitsgewand getragen wird. Dazu kommt noch das Tanzmieder mit dem gestärkten Weißzeug und dem Pollnkittl. Noch ein Wort zum Lodenkostüm der Frauen, das heute aus dem Kreuther Winkel und dem Tegernseer Tal nicht mehr wegzudenken ist.

Seinen Ursprung hat es im herzoglichen Haus in Kreuth. Die adeligen Damen trugen das Lodenkostüm nicht nur zur Jagd - und so fand dieses praktische und gutaussehende Kleidungsstück auch bald bei den Einheimischen viele Freunde. Hoffen wir, daß dieses farbige Bild der praktischen, bodenständigen Tracht bei uns noch lange erhalten bleibt. Die Freude der ortsansässigen Bevölkerung an der überkommenen Volkstracht kommt im Miesbacher Land zwischen Wendelstein und der Tiroler Landesgrenze gegen den Achenpaß zu auch auf eine andere Art sichtbar zum Ausdruck. Jedem, der einen Blick für Kleidergewohnheiten hat, wird auffallen, daß man hier werktags und sonntags bei Männern und Frauen eine Gewandung sehen kann, die sich von dem städtischen Kleid in Stoff und Schnitt unterscheidet: Bevorzugung von Loden, deutliche Anklänge an die Kleidung bäuerlicher und jägerischer Art des 19. Jhrs. Das Miesbacher Land steht hier sicher nicht allein. Sicher aber ist hier die Vorstellung gegenwartsnaher Tracht, auch im Alltag, am tiefsten in der Bevölkerung aller Berufsschichten verwurzelt geblieben.

 

Lorenz Quaglio: Fischbachau, den 27. September 1822 Lorenz Quaglio: Anastasia Staudacherin von baierisch Zell den 12. September 1823 Miesbach um 1815 Lithographie von Lorenz Quaglio Tegernsee um 1815 Lithographie von Lorenz Quaglio Lorenz Quaglio: die Wirtin in Schliersee / die Fischer-Liese im Jahr 1823

 

Wichtig für den Bestand einer Tracht sind die Handwerker. Nur solange es einen Schuhmacher gibt, einen Säckler, einen Weber, einen Schneider, ist ihre Existenz gesichert. Nicht umsonst hat Herzog Ludwig Wilhelm in Bayern die Handwerker gefördert; er war darauf bedacht, daß weiter Loden gewebt wurde, ein Säckler Rucksäcke macht, ein Schneider Joppen und Wetterflecke. Nach dem 2. Weltkrieg gab es weder Bauernkammgarn noch das helle Tuch. So kamen die "Leonhardstoana" zu der dunkelgrauen, einreihigen Joppe, die vom Schneider Winkler gefertigt und von den Trachtlern erstmals bei der Zwölfhundert-Jahr-Feier des Klosters Tegernsee 1946 "ausgeführt" wurde. Ein geschickter Handwerker sorgt dafür, daß es immer wieder neue Variationen gibt: Stehbrustjoppen etwa, Revers, Falten offen und mit Spange, verschiedene Taschen und ähnliches. Und wenn der Kiem Pauli 1933 sagte, die Tracht sei gestorben, so können wir achtzig Jahre später feststellen: Die Tracht lebt, sie wird nicht nur an besonderen Anlässen getragen - und sie ist nicht erstarrt.

Daß man vor fast 200 Jahren darüber noch ganz anders dachte, ist uns heutigen Menschen unbegreiflich. Im folgenden eine Kurzform der klosterrichterlichen Verordnung vom Jahre 1802. Gerichtsverweser Wienninger hat den "Verruf" unterzeichnet, der sich gegen die "üppige Kleidertracht" verwahrt. Wie streng der Tegernseer Klosterrichter 1802, ausgerechnet ein Jahr vor Aufhebung des Klosters und auch dieses Gerichtes selbst, vorgegangen ist, kann wohl nur verstanden werden im Hinblick auf die damals noch bestehende Leibeigenschaft und Hörigkeit der Untertanen, die in Bayern erst 1806 aufgehoben wurde.

 

"Mädchen am Tegernsee um 1790/1800" kolorierte Stiche von Gatine

 

Verruf: "Nachdem die üppige Kleidertracht und die sündhafte Hoffahrt bei den Bauerstöchtern, Mädchen und selbst bei Kindern zur Ärgernis überhand nimmt und eine der ersten Ursachen sind, daß so viele Mädchen verführt werden und sich unglücklich machen, so wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß man alle hoffärtige und ärgerliche Kleidertracht hiermit abschaffe, und jenige, welche solche tragen, folgendermaßen zur Ordnung zurückführen lassen werde.

Nun folgen 10 Punkte mit drastischer Strafandrohung.
Unter Punkt 1 heißt es:
Wer sich ferners untersteht mit neumodischen weit ausgeschnittenen Janker, daß der Hals um 3 bis 4 Finger bloß liegt, sich sehen zu lassen oder mit so kurzen Kittln, die ihnen bloß über die Knie und nicht bis über die Waden gehen, zu erscheinen, dieser wird der Janker oder Kittl ausgezogen und zur Straf mit einem altmodischen heimgeschickt.
Punkt 4: Alles Gewand von Seidenzeug werden der, so sie ferners trägt, abgenommen.
Punkt 5: Werden alle Mieder mit dem ärgerlichen Brustflecken, wer immer sie traget, derselben ausgezogen und mit einem Mieder von alter ordentlicher Sittsamkeit dafür gegeben.
Punkt 6: Alle Bauerntöchter, Mägde und Buben, so nicht über 18 Jahre sind, werden, wann sie sich auf Tanzböden und in Wirtshäusern oder sonst nach Gebetläuten außer dem Haus befinden um 2 Pfund Pfennig gestraft. Eine drastische Strafe. War dies doch der halbe Jahresverdienst (bei zwölfstündiger Tagesarbeit ohne Urlaub) eines Bauerndirndl.

Wer hat wohl den sauberen jungen Madeln und Weiberleuten die Kittel, die sündhaften Brusttücher, die allzu üppigen Wadlstrümpfe und offenherzigen Mieder auszuziehen? Hat sich etwa der Herr Klosterrichter, um nicht andere moralisch zu gefährden, selbst für diese Strafvollstreckung geopfert? Und in wessen Kasse oder Tasche sind all die Uhren, silberne Knöpfe und Löffel sowie die seidenen Kleidungsstücke gewandert? Der Verruf läßt nur Vermutungen zu! Bei allem Eifer aber ist dem Tegernseer Kloster- und Sittenrichter ein doch bemerkenswerter (Schreib-)Fehler unterlaufen: Verlangt er doch allen Ernstes unter Punkt 7, daß sich die Bauerntöchter "ohne Bekleidung" vom Wirtshaus nach Hause zu begeben hätten.

Quelle: Text und Bilder
Paul Ernst Rattelmüller: Dirndl, Janker, Lederhosen - Künstler entdecken die oberbayerischen Trachten
Paul Ernst Rattelmüller: Lorenz Quaglio
Toni Demmelmeier/Torsten Gebhard: Trachten in Bayern - Miesbach